Gremienwahlen

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) ist der Vermögensverwaltungsrat der Pfarrei/Kirchengemeinde. Seine Mitglieder sind gewählt. Unter Vorsitz des Pfarrers oder des vom Bischof bestimmten „anderen Vorsitzenden“ obliegt dem KV die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei. Wurden dem KV auf Antrag und durch bischöfliches Dekret die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen, trägt er die Bezeichnung Pastoralrat.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein gewähltes Gremium der Pfarrei, das in allen kirchlichen und gesellschaftlichen Anliegen der Pfarrei beratend und beschließend mitwirkt. Der PGR koordiniert und fördert gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam die Teilhabe aller Getauften am gemeinsamen Auftrag. Die Aufgaben des PGR können dem Kirchenvorstand übertragen werden, welcher in Folge als Pastoralrat bezeichnet wird.