Gottesdienstbesuch ohne Anmeldung

Neue Corona-Schutzmaßnahmen

Corona-Schutzmaßnahmen in der Pfarrgemeinde St. Godehard, vom 14.04.2022 bis auf weiteres gelten neue Regelungen!

 

    Vom 14.04.2022 bis auf weiteres gelten folgende Regelungen:

    Gottesdienste:

    • Es ist keine Anmeldung mehr erforderlich.
    • Die Beschränkung der Personenzahl wird aufgehoben.
    • Der Gesang wird nicht mehr eingeschränkt.
    • Es wird empfohlen, beim Singen einen Mund-Nasenschutz zu tragen; ebenso beim Betreten und Verlassen der Kirchen.
    • Messdienerinnen und Messdiener sind erwünscht.
    • Das Kollektieren erfolgt an den Ausgängen.

    Pfarrheime:

    • Es gilt für Veranstaltungen die 2G-Pflicht.
    • Die Beschränkung der Personenzahlen in den Räumen wird aufgehoben.
    • Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
gilt die Maskenpflicht.
    • Die Benutzung der Küchen wird mit Maskenpflicht freigegeben.


    Um andere Teilnehmer*innen nicht zu gefährden, dürfen Sie nicht an Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind oder unter Quarantäne gestellt sind.